Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin (nachfolgend „ZUG“) und den Nutzenden der ZUG Videoplattform.

Stand 01.01.2026.

Geltungsbereich, rechtliche Einordnung: Diese Nutzungsbedingungen regeln die technische und organisatorische Nutzung der Videoplattform. Für Beschäftigte der ZUG konkretisieren sie die dienstliche Nutzung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Für externe Videodienstleister gelten diese Nutzungsbedingungen ergänzend zu den jeweils geschlossenen Dienstleistungs- oder Werkverträgen. Maßgeblich bleiben ausschließlich die Regelungen der jeweiligen Verträge; diese Nutzungsbedingungen begründen keine darüberhinausgehenden Rechte oder Pflichten und ersetzen keine vertraglichen Vereinbarungen.

Zweckgebundene Nutzung: Die Videoplattform wird zu dienstlichen Zwecken sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der ZUG zur Verfügung gestellt. Videos können für folgende Zwecke hochgeladen und geteilt werden: 

  • Weiterbildung: Schulungsvideos, Tutorials, Prozessanleitungen 
  • Interne Unternehmenskommunikation: GF-Updates, Deep-Dive, Weihnachtsfilme und andere Videobotschaften  
  • externe Unternehmenskommunikation & Öffentlichkeitsarbeit: Veranstaltungsvideos, Image-Videos und andere Videos v.a. im Rahmen der Förderprogramme und anderen Aufträge 

Eine private Nutzung der Videoplattform ist nicht zulässig. Die Plattform wird nicht zur Archivierung von Videos genutzt.

Nutzungsberechtigte: Die Nutzungsberechtigten werden in folgende Gruppen eingeordnet:

  • Gruppe 1: Anonyme Besucher*innen der Plattform (ohne Login)
  • Gruppe 2: Alle Beschäftigte der ZUG (mit Single-Sign-On)
  • Gruppe 3: VIMP-Gärtner*innen der Fachgebiete (mit Single-Sign-On)
  • Gruppe 4: Videodienstleister (mit Login)
  • Gruppe 5: Fachliche Admins, Super-Admins (mit separatem Login)

Veröffentlichung von Videos: Es ist nur den Nutzungsberechtigten der Gruppe 3 und 4 gestattet, Videos hochzuladen und zu veröffentlichen. Es bestehen hierbei folgende Möglichkeiten:

  • Eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichung "privat" & Medienberechtigung: "Benutzer")
  • Eigene Medien so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucher*innen diese anschauen können (Veröffentlichung: "Öffentlich" & Medienberechtigung: "anonymous"), 
  • Eigene Medien so zu veröffentlichen, dass nur Beschäftigte der ZUG diese anschauen können ("Öffentlich" & Medienberechtigung: "Benutzer")
  • Eigene Medien einem eingeschränkten Teilnehmendenkreis über einen Direkt-Link zur Verfügung zu stellen (Veröffentlichung: "Versteckt" & Medienberechtigung: "Benutzer" oder "anonymous").

'Eigene Medien' sind Medien, deren Urheber*in der/die Nutzungsberechtigte selbst ist oder Medien an denen der/die Nutzungsberechtigte nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichenden Umfang hat. Die Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Nutzer/innen der Gruppe 3 & 4 räumen als Autor*in oder Urheber*in oder Nutzungsrechtsinhaber*in der ZUG ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichungsdauer ihres Mediums auf der Videoplattform ein. Soweit Nutzungsrechte an Medien bereits vertraglich geregelt sind, gelten ausschließlich die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen.

Datenschutz: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, dass die Betroffenen über die Preisgabe und Verwendung seiner/ihrer persönlichen Daten selbst bestimmen dürfen. Die Einwilligung Dritter, sofern dieser oder diese Teil des Mediums ist, ist durch den/die Urheber*in bzw. durch den/die Nutzungsberechtigte*n einzuholen. Der/die Urheber*in bzw. der oder die nutzungsberechtigte Person ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.

Veröffentlichungsverbot bestimmter Inhalte: Unbeschadet anderweitiger und/oder weitergehender gesetzlicher Verbote, ist die Veröffentlichung von Medien nicht gestattet:

  • die unerlaubte und/oder strafbare Handlungen darstellt,
  • die pornographische Darstellungen enthält,
  • Inhalte enthält, die in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise die abgebildete(n) Person(en) herabsetzt oder verunglimpft,
  • die dem Ruf und Ansehen der ZUG und seiner Kompetenzzentren (etwa das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien - KEI, das PtX Lab Lausitz oder das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz) schaden,
  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden ist bzw. sind, oder
  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte o.ä.) durch die Veröffentlichung verletzt sind und eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt.

Meldeprozess vermutlich rechtswidriger Inhalte: Bei eingehenden Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Geschäftsführung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die ZUG gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

  • Der/die Medieninhaber*in (d.h. die nutzungsberechtige Person der Gruppe 3 bzw. 4, die das Video hochgeladen und ggf. veröffentlicht hat) wird schriftlich über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt.
  • Der/die Medieninhaber*in hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.
  • Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat der/die Medieninhaber*in nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium gesperrt. In diesem Fall behält sich ZUG vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.
  • Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf der Videoplattform angezeigt.

Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung: Alle Nutzungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung der Videoplattform alle Vorgaben der Nutzungsbedingungen einzuhalten. Die Nutzungsberechtigten der Gruppe 2 bis 5 bestätigen beim erstmaligen Login aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren. ZUG behält sich vor, den Zugang zur Videoplattform zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.